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1. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes
erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des
Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes
mit uns oder dem Eigentümer.
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2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und
unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen
Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers.
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3. An Provisionen sind bei Vertragsabschluß
die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten oder errechenbaren Beträge
zu zahlen.
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4. Kommt zwischen dem Empfänger und dem
Eigentümer des angebotenen Objekts oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes
als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande,
der erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung,
so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu zahlen.
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5. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision,
wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst
eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren
Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder
Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
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6. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene
Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb
von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt
er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine
für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
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7. Erfüllungsort und - sofern der Empfänger
Vollkaufmann ist - Gerichtsstand ist Bad Urach. Auf das Vertragsverhältnis
ist deutsches Recht anzuwenden.
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8. Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind nur
für den Empfänger persönlich bestimmt. Im Falle der Weitergabe haftet
der Empfänger sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäuferprovision,
sofern wir diese nicht von den Vertragschließenden erhalten. Die Provision
wird bei Abschluss des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben
sollte.
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9. Wir sind uneingeschränkt berechtigt,
auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
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10. Die Firma InPro Immobilien - Frank Eisenlohr
haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.