Der Energieausweis
Energieausweis
Seit Mitte 2009 müssen Eigentümer von Immobilien, die diese verkaufen oder vermieten wollen, einen Energieausweis vorlegen. Dies schreibt der Gesetzgeber zwingend vor. Dieser Ausweis zeigt den Interessenten den Energieverbrauch und die Energiesparpotenziale des Gebäudes an. Eigentümer sind verpflichtet, dem Käufer oder Mieter seiner Immobilien den vollständigen Ausweis zugänglich machen. Wenn er falsch ausgestellt ist oder ganz fehlt, kann das bis zu 15.000 Euro Bußgeld kosten.
Wenn Sie exklusiv über uns Ihr Haus verkaufen, kümmern wir uns um die Erstellung des Energieausweises.
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