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Erben / Erbengemeinschaften

Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt?

Der Tod allein ist schon nicht schön. Wenn dabei dann der Erbengemeinschaft ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück vererbt wird, konmt es öfters auch zu (kleineren) Streitereien: Der Eine möchte verkaufen, der Andere findet vermieten besser, und der Dritte möchte gerne selber darin wohnen. Wie können sich hier die Erben einig werden und eine Lösung finden?

Ein schwieriges Thema. An was muss ich alles denken?

- Wie erfahren wir einen Preis für das Objekt?
- Welche Möglichkeit der "Auseinandersetzung" haben wir als Erbengemeinschaft?
- welche Unterlagen benötigen wir?
- Was ist in unserem Fall das Beste?

Unsere Spezialisten geben Ihnen auf alle Ihre Fragen gerne Antworten:
Tel: 07123 - 97 27 50 Herr Eisenlohr.

!!! Ein Tipp:
am besten gleich die Änderung des Grundbuches beantragen. Dies ist in den ersten 2 Jahren kostenfrei für die Erben.

Weiterführende Themen

  • Grundbuchberichtigung

    Grundbuchberichtigung bei Erbengemeinschaft

  • Erbschaft-/Schenkungssteuer

    "Die Besteuerung von Erbschaften bzw. Schenkungen richtet sich regelmäßig nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser bzw. zum Schenker" weiß Frank Eisenlohr von InPo Immobilien aus Dettingen. Je nach persönlichem Verhältnis zum Erblasser ...

  • Immobilien und Testament

    Immobilien gehören zu einer der gefragtesten Wertanlagen. Daher ist es keine Überraschung, dass Häuser, Wohnungen und Grundstücke oft zum Nachlass des Verstorbenen zählen. Damit nach dem Tode alles reibungslos ablaufen kann ...

  • Erbschaftssteuerbefreiung

    Der Übergang einer selbstgenutzten Wohnung (Familienheim) im Erbfall auf den überlebenden Ehepartner oder auf ein Kind ist unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei; u. a. muss die Wohnung beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt sein.* Der Erwerber hat daher, um die Steuerbefreiung zu erhalten, innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung zu fassen und diese tatsächlich umzusetzen.

  • Erbe aufteilen

    Unser Immobilien-Rechtsanwalt informiert: Im Interview erklärt Rechtsanwalt Johns, welches die ersten Schritte sind, die Erben in dieser Situation unternehmen sollten.

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