Erben / Erbengemeinschaften
Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt?
Der Tod allein ist schon nicht schön. Wenn dabei dann der Erbengemeinschaft ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück vererbt wird, konmt es öfters auch zu (kleineren) Streitereien: Der Eine möchte verkaufen, der Andere findet vermieten besser, und der Dritte möchte gerne selber darin wohnen. Wie können sich hier die Erben einig werden und eine Lösung finden?
Ein schwieriges Thema. An was muss ich alles denken?
- Wie erfahren wir einen Preis für das Objekt?
- Welche Möglichkeit der "Auseinandersetzung" haben wir als Erbengemeinschaft?
- welche Unterlagen benötigen wir?
- Was ist in unserem Fall das Beste?
Unsere Spezialisten geben Ihnen auf alle Ihre Fragen gerne Antworten:
Tel: 07123 - 97 27 50 Herr Eisenlohr.
!!! Ein Tipp: am besten gleich die Änderung des Grundbuches beantragen. Dies ist in den ersten 2 Jahren kostenfrei für die Erben.
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Immobilien und Testament
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Erbschaftssteuerbefreiung
Der Übergang einer selbstgenutzten Wohnung (Familienheim) im Erbfall auf den überlebenden Ehepartner oder auf ein Kind ist unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei; u. a. muss die Wohnung beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt sein.* Der Erwerber hat daher, um die Steuerbefreiung zu erhalten, innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung zu fassen und diese tatsächlich umzusetzen.
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Erbe aufteilen
Unser Immobilien-Rechtsanwalt informiert: Im Interview erklärt Rechtsanwalt Johns, welches die ersten Schritte sind, die Erben in dieser Situation unternehmen sollten.
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Bestnote: das bestätigen unsere Kunden