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Coronavirus und Vermieter

Coronavirus und Vermieter
Erste große Unternehmen verlangen bereits die Stundung der Miete. Was ist, wenn Privatpersonen ebenfalls wegen virusbedingten finanziellen Ausfällen ihre Miete nicht mehr zahlen können? Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Mietern nicht gekündigt werden darf, wenn sie ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht mehr zahlen können. Was können Vermieter also tun?

Vermieter in finanzieller Bedrängnis

Ein Großteil der Mietimmobilien ist in privatem Besitz. Unter diesen privaten Vermietern gibt es einige, die ebenfalls nur über geringe Einkommen verfügen. Es könnte also der Fall eintreten, dass Vermieter wegen ausbleibender Mietzahlungen ihre laufenden Darlehen nicht mehr bedienen können. Dafür hat die Bundesregierung in ihrem Hilfspaket vorgesehen, dass Vermieter ihre Kredite stunden können. Allerdings gilt das nur für sogenannte Verbraucherverträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

Entgegenkommen

Wichtig ist, dass alle Seiten Verständnis füreinander zeigen. So wie Mieter sind auch Vermieter auf regelmäßige Einkünfte angewiesen. Deshalb raten Experten rechtzeitig miteinander zu reden. Politik und Verbände arbeiten an Lösungen des Problems. Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) beispielsweise fordern einen „Sicher-Wohnen-Fonds“. An ihn sollen sich Mieter wenden und die Übernahme der Mietkosten beantragen können, wenn sie wegen der aktuellen Krise ihre Miete nicht zahlen können.

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Foto: © George-Becker/Pexels.com

Weitere Informationen (Quelle: Immowelt)

Was, wenn der Mieter die Miete nicht zahlen kann?
Für diesen Fall ist ein Gesetzesbeschluss auf den Weg gebracht worden, das Mieter für eine bestimmte Zeit absichert. Ihnen darf demnach nicht gekündigt werden, wenn sie die Miete nicht zahlen. Das gilt vorerst bis Ende Juni 2020 und kann, je nach Verlauf der Pandemie, verlängert werden.

Wer in Zahlungsschwierigkeiten kommt, der soll früh genug seinem Vermieter informieren. Damit er glaubhaft machen kann, kein Einkommen zu haben, sollen Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Doch auch Vermieter werden geschützt. Es werden Stundungsregelungen für Darlehensverträge von Immobilieneigentümern eingeführt, die selbst keine Einnahmen haben aufgrund säumiger Mieter.


Greift der Kündigungsschutz auch wegen anderer Versäumnisse?
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Mietern, die aufgrund der Coronakrise einen erheblichen Einkommensverlust verkraften müssen und deswegen nicht die Mietkosten stemmen können, nicht gekündigt werden darf. Liegen andere Gründe vor, wie beispielsweise die Missachtung der Hausordnung, Kündigung wegen Eigenbedarf, Störung des Hausfriedens oder ähnliches gelten die entsprechenden Gesetze.


Anträge auf Corona-Soforthilfe
Arbeitnehmer und Selbstständige, die Einkommensausfälle zu beklagen haben, können die Corona-Soforthilfe in Anspruch nehmen. Die Bundesländer stellen jeweils unterschiedliche Antragsformulare. Wir haben sie alphabetisch zusammengestellt. https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/


Wie können Vermieter ihre Verbindlichkeiten begleichen?
Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Viele Medien und Rechtsvertreter legen die Hilfe unterschiedlich aus. Fakt ist: Die Soforthilfe startet beim Solo-Selbstständigen und endet bei einer bestimmten Anzahl von Angestellten. Der Begriff Vermieter fällt nicht. Es bleibt zu klären, ob der Vermieter tatsächlich von den Mieteinnahmen lebt oder es sich nur um einen Nebenerwerb handelt.

Unter Umständen kann bei einem wesentlichen Ausfall des Grundeinkommens ein Antrag auf Soforthilfe gestellt und akzeptiert werden. Da aber alle 16 Bundesländer zwar ähnliche Antragsverfahren haben, diese im Detail aber sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, kann es hier zu regionalen Unterschieden kommen.

Grundsätzlich hat der Vermieter aber Anspruch auf die Zahlung der vollen Miete. Der Mieter darf sie lediglich für eine bestimmte Zeit aussetzen, um sie danach in voller Höhe nach zu zahlen.

Vermieter können aber auch bei ihrer Bank die Aussetzung des Kredits beantragen, wenn sie die Immobilie über einen Kredit finanzieren. Dasselbe gilt für Eigentümer, die in der Immobilie wohnen.