Geld vom Staat: Zuschuß zum Heizölkauf
Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, erhalten eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten (Härtefallhilfe).
Fragen und Antworten zum Thema Härtefallfonds für
Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zum Thema Härtefallfonds für Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen.
Worum geht es?
Auch für Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks) heizen, war Energie 2022 sehr teuer. Neben den Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme erhalten deshalb private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Entlastungszeitraum 01.01. bis 01.12.2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 zu tragen hatten, über einen Härtefallfonds rückwirkend eine einmalige Entlastung. Der Bund stellt hierfür insgesamt maximal 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Die Mittel werden nach einem Verteilungsschlüssel (Königsteiner Schlüssel) auf die Länder aufgeteilt (Baden-Württemberg: circa 235 Millionen Euro).
Um eine Entlastung zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle in dem Land gestellt werden, in dem sich die Heizung/Feuerstätte befindet.
Eigene Anträge können nur Haushalte stellen, die selbst die Heizung („Feuerstätte“) betreiben oder den Energieträger einkaufen, also zum Beispiel Eigenheimbesitzer, oder auch Mieter, die die Energieträger in Eigenverantwortung beschaffen. Mieter, die über eine Zentralheizung versorgt werden, können keinen Antrag stellen, das muss für sie der Vermieter machen. Dieser muss die erhaltene Entlastung an die Mieter weitergeben.
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Sie werden dann auf die Seite des "Ministerium für Klima, Umwelt und Energiewirtschaft Baden Württemberg" weitergeleitet.
Dort finden Sie auch alle Informationen, wie und wo den Zuschuss beantragen können.
Hier können Sie sich auch die Broschüre des Bundesministeriums als PDF Downloaden: >>> hier klicken >>> [458 KB]
Quelle: "Ministerium für Klima, Umwelt und Energiewirtschaft Baden Württemberg"
Da sich fast wöchentlich etwas ändert, können wir keinerlei Garantien für die hier genannten Informationen geben. Wir leiten die Informationen nur weiter. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Fachspezialisten.
Stand: 22.04.2023